Hier gelangen Sie vom Wohnzimmer über eine große Glas-Schiebetür zur Terrasse.
Die Terrasse ist gepflastert, eingezäunt und mit Gartenmöbel und Grill ausgestattet. Garage für Fahrräder, Stellplatz fürs Auto und Waschmaschine stehen zur Verfügung.
Es sind 2 Schlafzimmer (1x Doppelbett, 1x auseinander gestellte Betten) vorhanden. Wohnraum & Essbereich sind offen gestaltet. Die Küche ist 2014 erneuert worden und hat alles was man sich wünscht. Spülmaschine, Mikrowelle etc.. alles vorhanden.
Das Bad verfügt über eine 90cm Dusche.
Die Wohnung befindet sich im Ortsteil Norddeich in einer Sackgasse des Neubaugebietes, unweit vom Strand und ebenso nah zu weiteren Attraktionen für Jung und Alt. Seehund-Aufzucht-Station, Wellenbad, Kurklinik, Restaurants, Supermärkte
Die Terrasse ist gepflastert, eingezäunt und mit Gartenmöbel und Grill ausgestattet. Garage für Fahrräder, Stellplatz fürs Auto und Waschmaschine stehen zur Verfügung.
Es sind 2 Schlafzimmer (1x Doppelbett, 1x auseinander gestellte Betten) vorhanden. Wohnraum & Essbereich sind offen gestaltet. Die Küche ist 2014 erneuert worden und hat alles was man sich wünscht. Spülmaschine, Mikrowelle etc.. alles vorhanden.
Das Bad verfügt über eine 90cm Dusche.
Die Wohnung befindet sich im Ortsteil Norddeich in einer Sackgasse des Neubaugebietes, unweit vom Strand und ebenso nah zu weiteren Attraktionen für Jung und Alt. Seehund-Aufzucht-Station, Wellenbad, Kurklinik, Restaurants, Supermärkte
Preise: Grundpreis für 3 Personen,
je weitere Person 5,00 Euro pro Person und Übernachtung
Nebensaison: 1. Übernachtung 160,00 Euro, je weitere 75,00 Euro
Ein Wäschepaket (Bettwäsche, Duschhandtuch, 2 Handtücher) kann für 15,00Euro je Person zu gebucht werden.
G Ä S T E B E I T R A G
§ 3
Befreiungen
(1) Vom Gästebeitrag sind befreit:
a) Kinder bis einschließlich 13 Jahre,
b) schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %,
c) eine Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen, wenn
die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch Ein-
tragung im Ausweis des schwerbehinderten Menschen nach-gewiesen ist.
(2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Zahlung des Gäs-
tebeitrages sind von dem Berechtigten nachzuweisen. An die vom
Gästebeitrag zu befreienden Personen im Sinne von § 3 Abs. 1
Buchstaben a) bis c) ist eine Gästekarte entsprechend § 7 Abs. 4
Satz 1 auszugeben.
§ 4
Beitragshöhe
(1) Der Gästebeitrag wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemes-
sen. Er beträgt pro Übernachtung für Personen ab 14 Jahren:
in der Hauptsaison: 3,50 Euro
in der übrigen Zeit: 1,80 Euro
(2) Im Sinne des Absatzes 1 gilt
als Hauptsaison die Zeit vom 15. März bis 31. Oktober und
als übrige Zeit die Zeit vom 01. Januar bis 14. März und
vom 01. November bis 31. Dezember
1 Hund einmalig 30,00 Euro
2 Hunde einmalig 45,00 Euro
je weitere Person 5,00 Euro pro Person und Übernachtung
Nebensaison: 1. Übernachtung 160,00 Euro, je weitere 75,00 Euro
Hauptsaison: 1. Übernachtung 175,00 Euro, je weitere 90,00 Euro
Nebensaison
06.01.- 20.03-2026
18.04.- 26.06.2026
13.09.- 02.10.2026
01.11.- 18.12.2026
Hauptsaison
31.03.- 17.04.2026
27.06.- 12.09.2026
03.10.- 31.10.2026
19.12.- 08.01.2027
06.01.- 20.03-2026
18.04.- 26.06.2026
13.09.- 02.10.2026
01.11.- 18.12.2026
Hauptsaison
31.03.- 17.04.2026
27.06.- 12.09.2026
03.10.- 31.10.2026
19.12.- 08.01.2027
Anmerkung zu unseren Preisen:
Unsere Preise sind Komplettpreise, d.h. alle Kosten wie Endreinigung, Geschirrtücher, Strom, Gas und Wasser sind inbegriffen. Diese einmaligen Kosten haben wir in den 1. Tagespreis einbezogen. Sie zahlen zum Komplettpreis nur noch die Kurtaxe der Stadt Norden.Ein Wäschepaket (Bettwäsche, Duschhandtuch, 2 Handtücher) kann für 15,00Euro je Person zu gebucht werden.
G Ä S T E B E I T R A G
§ 3
Befreiungen
(1) Vom Gästebeitrag sind befreit:
a) Kinder bis einschließlich 13 Jahre,
b) schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %,
c) eine Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen, wenn
die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch Ein-
tragung im Ausweis des schwerbehinderten Menschen nach-gewiesen ist.
(2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Zahlung des Gäs-
tebeitrages sind von dem Berechtigten nachzuweisen. An die vom
Gästebeitrag zu befreienden Personen im Sinne von § 3 Abs. 1
Buchstaben a) bis c) ist eine Gästekarte entsprechend § 7 Abs. 4
Satz 1 auszugeben.
§ 4
Beitragshöhe
(1) Der Gästebeitrag wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemes-
sen. Er beträgt pro Übernachtung für Personen ab 14 Jahren:
in der Hauptsaison: 3,50 Euro
in der übrigen Zeit: 1,80 Euro
(2) Im Sinne des Absatzes 1 gilt
als Hauptsaison die Zeit vom 15. März bis 31. Oktober und
als übrige Zeit die Zeit vom 01. Januar bis 14. März und
vom 01. November bis 31. Dezember
1 Hund einmalig 30,00 Euro
2 Hunde einmalig 45,00 Euro



