Deichbrise II

Ferienwohnung Deichbrise II (EG)
Ausstattung
 
•    50 qm Wohnfläche
•    Terrasse
•    CD-Radio
•    Satellitenfernsehen
•    kostenloses wlan
    (download 1Gbit/s)
•    Ceranfeld
•    Mikrowelle
•    Kühl-Gefrierkombination
•    Wasserkocher
•    Eierkocher
•    Kaffeemaschine
•    Geschirrspüler
•    Waschmaschine (kostenlose Nutzung)
•    Fön
•    1 Schlafzimmer mit 2 Betten
•    1 Schlafzimmer mit 1 Bett
•    Bettwäsche und Handtücher können gegen Gebühr gestellt werden
•    Kinderbett und Hochstuhl
•    Haustiere auf Anfrage
•    Einkaufsmöglichkeit in unmittelbarer Nähe
•    250 m bis zum Strand

   

Preise: Grundpreis für 2 Personen,
je weitere Person 6,00 Euro pro Person und Übernachtung
Nebensaison:    1. Übernachtung 112,00 Euro, je weitere 52,00 Euro
Hauptsaison:     1. Übernachtung 120,00 Euro, je weitere 60,00 Euro


 Nebensaison
30.10.- 20.12.2023
08.01.- 15.03.2024
22.04.- 21.06.2024
09.09.- 04.10-2024
02.11.- 20.12.2024
 

 Hauptsaison
21.12.- 07.01.2024
16.03.- 21.04.2024
22.06.- 08.09.2024
05.10.- 01.11.2024
21.12.- 05.01.2025

Anmerkung zu unseren Preisen:
Unsere Preise sind Komplettpreise, d.h. alle Kosten wie Endreinigung, Geschirrtücher, Strom, Gas und Wasser sind inbegriffen. Diese einmaligen Kosten haben wir in den 1. Tagespreis einbezogen. Sie zahlen zum Komplettpreis nur noch die Kurtaxe der Stadt Norden.
Ein Wäschepaket (Bettwäsche, Duschhandtuch, 2 Handtücher) kann für 12,00Euro je Person zu gebucht werden.


G Ä S T E B E I T R A G
§ 3
Befreiungen
(1) Vom Gästebeitrag sind befreit:
a) Kinder bis einschließlich 13 Jahre,
b) schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %,
c) eine Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen, wenn
die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch Ein-
tragung im Ausweis des schwerbehinderten Menschen nach-gewiesen ist.
(2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Zahlung des Gäs-
tebeitrages sind von dem Berechtigten nachzuweisen. An die vom
Gästebeitrag zu befreienden Personen im Sinne von § 3 Abs. 1
Buchstaben a) bis c) ist eine Gästekarte entsprechend § 7 Abs. 4
Satz 1 auszugeben.
§ 4
Beitragshöhe
(1) Der Gästebeitrag wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemes-
sen. Er beträgt pro Übernachtung für Personen ab 14 Jahren:
in der Hauptsaison: 3,50 Euro
in der übrigen Zeit: 1,80 Euro
(2) Im Sinne des Absatzes 1 gilt
als Hauptsaison die Zeit vom 15. März bis 31. Oktober und
als übrige Zeit die Zeit vom 01. Januar bis 14. März und
vom 01. November bis 31. Dezember




1 Hund einmalig 30,00 Euro
2 Hunde auf Anfrage




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