Bootsmann

Ein Ferienhaus in ruhiger aber dennoch zentraler Lage für bis 4 Personen mit eingezäuntem Grundstück.
Ein Traum für Kinder und Vierbeiner

Im EG befindet sich die moderne, mit allen Geräten ausgestattete Küche. Vom Essbereich aus hat man einen wunderschönen Ausblick in den Garten. Im großzügigen gestalteten Wohnbereich hat  die ganze Familie ausreichend Platz für gemütliche Abende. Das Gäste WC sowie eine Kammer mit einer Waschmaschine erreicht man durch den Eingangsflur.

Im OG befindet sich eine großes Schlafzimmer mit Doppel- und einem Kinderbett, ein Schlafzimmer mit 2 getrennten Betten, sowie das großzügige Bad mit Tageslicht. Alle Fenster im Haus sind mit Rollläden ausgestattet.

Im geschlossenen Garten befinden sich mehrere kleinere Terrassen, die zum Grillen und Entspannen einladen. Ein überdachter Stellplatz, direkt am Haus und ein Außenstellplatz sind für ihre Autos vorhanden.
Die Wohnung befindet sich in einer ruhigen Seitenstraße. Bäckerei, Metzgerei, Restaurants und Supermärkte kann man in wenigen Fußminuten erreichen.

HIER BEGINNT DER URLAUB SOFORT BEI DER ANREISE
Geeignet für
•    Familienurlaub
•    Monteure
•    Urlaub mit Baby
•    Urlaub mit Haustier


Preise: Grundpreis für 3 Personen,
je weitere Person 5,00 Euro pro Person und Übernachtung
Nebensaison:       1. Übernachtung 160,00 Euro, je weitere 75,00 Euro
Hauptsaison:        1. Übernachtung 180,00 Euro, je weitere 95,00 Euro
 
 Nebensaison
  30.10.- 20.12.2023
  08.01.- 15.03.2024
  22.04.- 21.06.2024
  09.09.- 04.10-2024
  02.11.- 20.12.2024
 

  Hauptsaison
  21.12.- 07.01.2024
  16.03.- 21.04.2024
  22.06.- 08.09.2024
  05.10.- 01.11.2024
  21.12.- 05.01.2025


Anmerkung zu unseren Preisen:
Unsere Preise sind Komplettpreise, d.h. alle Kosten wie Endreinigung, Geschirrtücher, Strom, Gas und Wasser sind inbegriffen. Diese einmaligen Kosten haben wir in den 1. Tagespreis einbezogen. Sie zahlen zum Komplettpreis nur noch die Kurtaxe der Stadt Norden.
Ein Wäschepaket (Bettwäsche, Duschhandtuch, 2 Handtücher) kann für 12,00Euro je Person zu gebucht werden.

G Ä S T E B E I T R A G
§ 3
Befreiungen
(1) Vom Gästebeitrag sind befreit:
a) Kinder bis einschließlich 13 Jahre,
b) schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %,
c) eine Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen, wenn
die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch Ein-
tragung im Ausweis des schwerbehinderten Menschen nach-gewiesen ist.
(2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Zahlung des Gäs-
tebeitrages sind von dem Berechtigten nachzuweisen. An die vom
Gästebeitrag zu befreienden Personen im Sinne von § 3 Abs. 1
Buchstaben a) bis c) ist eine Gästekarte entsprechend § 7 Abs. 4
Satz 1 auszugeben.
§ 4
Beitragshöhe
(1) Der Gästebeitrag wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemes-
sen. Er beträgt pro Übernachtung für Personen ab 14 Jahren:
in der Hauptsaison: 3,50 Euro
in der übrigen Zeit: 1,80 Euro
(2) Im Sinne des Absatzes 1 gilt
als Hauptsaison die Zeit vom 15. März bis 31. Oktober und
als übrige Zeit die Zeit vom 01. Januar bis 14. März und
vom 01. November bis 31. Dezember




1 Hund einmalig 30,00 Euro
2 Hunde auf Anfrage

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