Katja 1

Die Ferienwohnungen Katja 1, gleiche wie Katja 2, nur Spiegelverdreht wurde 2016 aufwendig renoviert. Alle Zimmer, die Möbel, Matratzen, Lattenroste und die Einrichtung sind komplett neu.
Sie befinden sich im Erdgeschoss. Abgesehen von der Eingangstreppe sind keine Stufen in den Wohnungen.  Eine großzügige Wohnküche, 2 Schlafzimmer, ein Badezimmer und einen Flur stehen hier den Gästen zur Verfügung. Die Terrassen sind nach Südwesten ausgerichtet. Für ihre Fahrräder ist ein abschließbarer Schuppen vorhanden.
Ihre E-Mobile können Sie an unserer Aufladestation direkt am Haus aufladen.
Die Ferienwohnungen liegen in einer Sackgassenlage in einem verkehrsberuhigten Bereich, nur 1 km von der Innenstadt von Norden und 3 km vom Strand entfernt.
Besichtigen Sie die Norden Fußgängerzonen mit ihren kleinen Boutiquen, Cafés, das Norder Teemuseum, die Seehundaufzuchtstation das Wellenbad und vieles mehr.
Entdecken Sie die die Natur zu Fuß, mit dem Fahrrad, Boot oder Kanu. Das UNESCO Weltkulturerbe Wattenmeer und die ostfriesischen Inseln liegen direkt vor der Haustür


Preise für die unteren Wohnungen „Katja 1 und Katja 2“ Grundpreis für 2 Personen,
je weitere Person 7,50Euro pro Person und Übernachtung
Nebensaison:        1. Übernachtung 130,00 Euro, je weitere 60,00 Euro
Hauptsaison:         1. Übernachtung 140,00 Euro, je weitere 70,00 Euro


Nebensaison
  30.10.- 20.12.2023
  08.01.- 15.03.2024
  22.04.- 21.06.2024
  09.09.- 04.10-2024
  02.11.- 20.12.2024
 

  Hauptsaison
  21.12.- 07.01.2024
  16.03.- 21.04.2024
  22.06.- 08.09.2024
  05.10.- 01.11.2024
  21.12.- 05.01.2025
 


Anmerkung zu unseren Preisen:
Unsere Preise sind Komplettpreise, d.h. alle Kosten wie Endreinigung, Geschirrtücher, Strom, Gas und Wasser sind inbegriffen. Diese einmaligen Kosten haben wir in den 1. Tagespreis einbezogen. Sie zahlen zum Komplettpreis nur noch die Kurtaxe der Stadt Norden.
Ein Wäschepaket (Bettwäsche, Duschhandtuch, 2 Handtücher) kann für 12,00Euro je Person zu gebucht werden.

G Ä S T E B E I T R A G
§ 3
Befreiungen
(1) Vom Gästebeitrag sind befreit:
a) Kinder bis einschließlich 13 Jahre,
b) schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %,
c) eine Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen, wenn
die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch Ein-
tragung im Ausweis des schwerbehinderten Menschen nach-gewiesen ist.
(2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Zahlung des Gäs-
tebeitrages sind von dem Berechtigten nachzuweisen. An die vom
Gästebeitrag zu befreienden Personen im Sinne von § 3 Abs. 1
Buchstaben a) bis c) ist eine Gästekarte entsprechend § 7 Abs. 4
Satz 1 auszugeben.
§ 4
Beitragshöhe
(1) Der Gästebeitrag wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemes-
sen. Er beträgt pro Übernachtung für Personen ab 14 Jahren:
in der Hauptsaison: 3,50 Euro
in der übrigen Zeit: 1,80 Euro
(2) Im Sinne des Absatzes 1 gilt
als Hauptsaison die Zeit vom 15. März bis 31. Oktober und
als übrige Zeit die Zeit vom 01. Januar bis 14. März und
vom 01. November bis 31. Dezember


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