Strandperle

Diese schöne Haushälfte liegt in traumhafter Lage in Strandnähe und in unmittelbarer Nähe zur bekannten Bade- und Saunalandschaft „Ocean Wave“ , Seehundaufzuchtstation, Minigolfplatz, Segway- und Fahrradverleih, Bäcker und diversen Restaurants. Die Terrasse, mit unverbautem Blick in die Natur, ist möbliert. Der Garten ist komplett eingezäunt.
Im Erdgeschoß befindet sich der offene großzügige, geflieste Wohn-Essbereich, eine gemütliche Sitzlandschaft und Flachbildfernseher ( SAT-TV) und eine reichlich ausgestattete Einbauküche mit Mikrowelle, Kühlschrank (mit Tiefkühlfach), Toaster, Wasserkocher, Eierkocher, u.v.m.
Ein Gäste-WC befindet sich im EG. Im Obergeschoß befinden sich 2 Schlafräume (1 x 1 Doppelbett und 1 x 2 Einzelbetten) und ein Duschbad mit WC.
Eine Waschmaschine mit Münzeinwurf (im Badezimmer) steht den Gästen zur Verfügung.
Ein PKW-Abstellplatz sowie eine Schuppen für ihre Fahrräder direkt am Haus ist für unsere Gäste vorhanden.
Haustiere sind nicht gestattet!

PREISE bei einer Belegung bis 3 Personen
Preise: Grundpreis für 3 Personen,
je weitere Person 5,00 Euro pro Person und Übernachtung
Nebensaison:       1. Übernachtung 175,00 Euro, je weitere 85,00 Euro
Hauptsaison:        1. Übernachtung 195,00 Euro, je weitere 105,00 Euro

  Nebensaison
  30.10.- 20.12.2023
  08.01.- 15.03.2024
  22.04.- 21.06.2024
  09.09.- 04.10-2024
  02.11.- 20.12.2024
 

  Hauptsaison
  21.12.- 07.01.2024
  16.03.- 21.04.2024
  22.06.- 08.09.2024
  05.10.- 01.11.2024
  21.12.- 05.01.2025



.Anmerkung zu unseren Preisen:
Unsere Preise sind Komplettpreise, d.h. alle Kosten wie Endreinigung, Geschirrtücher, Strom, Gas und Wasser sind inbegriffen. Diese einmaligen Kosten haben wir in den 1. Tagespreis einbezogen. Sie zahlen zum Komplettpreis nur noch die Kurtaxe der Stadt Norden.
Ein Wäschepaket (Bettwäsche, Duschhandtuch, 2 Handtücher) kann für 12,00Euro je Person zu gebucht werden.

G Ä S T E B E I T R A G
§ 3
Befreiungen
(1) Vom Gästebeitrag sind befreit:
a) Kinder bis einschließlich 13 Jahre,
b) schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %,
c) eine Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen, wenn
die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch Ein-
tragung im Ausweis des schwerbehinderten Menschen nach-gewiesen ist.
(2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Zahlung des Gäs-
tebeitrages sind von dem Berechtigten nachzuweisen. An die vom
Gästebeitrag zu befreienden Personen im Sinne von § 3 Abs. 1
Buchstaben a) bis c) ist eine Gästekarte entsprechend § 7 Abs. 4
Satz 1 auszugeben.
§ 4
Beitragshöhe
(1) Der Gästebeitrag wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemes-
sen. Er beträgt pro Übernachtung für Personen ab 14 Jahren:
in der Hauptsaison: 3,50 Euro
in der übrigen Zeit: 1,80 Euro
(2) Im Sinne des Absatzes 1 gilt
als Hauptsaison die Zeit vom 15. März bis 31. Oktober und
als übrige Zeit die Zeit vom 01. Januar bis 14. März und
vom 01. November bis 31. Dezember



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