Leuchtfeuer

Im ansprechend geschnittenen Wohnbereich befinden sich u. a. Flachbild-TV, DVD-Player sowie Radio mit CD- und MP3-Player und Wlan. Die Küche ist vollausgestattet mit Ceranfeld, Backofen, Mikrowelle, Spülmaschine, Kühlschrank mit Gefrierfach, Kaffeemaschine (herkömmlich), Senseo Pad-Maschine sowie Eier- und Wasserkocher etc. sowie Wlan.

Eine Runddusche und die Fußbodenerwärmung sind die Highlights im Bad; das Schlafzimmer verfügt über einen großen Kleiderschrank und ein Doppelbett; Schlafzimmer Nr. 2 ist mit zwei Einzelbetten bestückt.

Waschmaschine, Staubsauger, Wäscheständer, Bügeleisen und Bügelbrett stehen zur Verfügung. Kinderhochstuhl und Bettgitter vorhanden.
Besondere Merkmale
Fußbodenerwärmung im Bad. Eigener gekennzeichneter PKW-Parkplatz direkt vor dem Haus. Ein Gartenhaus und 2 normale Fahrräder, 1 Klapprad sowie ein Bollerwagen stehen kostenlos zur Verfügung.

PREISE
Zeitraum                      1. ÜN  ab der 2. ÜN

02.01. – 11.02.2023     120,00€        65,00€
11.02. – 01.04.2023     129,00€        74,00€
01.04. – 15.04.2023     134,00€        79,00€
15.04. – 20.05.2023     129,00€         74,00€
20.05. – 09.09.2023     135,00€         80,00€
09.09. – 28.10.2023     129,00€         74,00€
28.10. – 26.12.2023     120,00€         65,00€
25.12. – 07.01.2024     135,00€         80,00€



Anmerkung zu unseren Preisen:
Unsere Preise sind Komplettpreise, d.h. alle Kosten wie Endreinigung, Geschirrtücher, Strom, Gas und Wasser sind inbegriffen. Diese einmaligen Kosten haben wir in den 1. Tagespreis einbezogen. Sie zahlen zum Komplettpreis nur noch die Kurtaxe der Stadt Norden.
Ein Wäschepaket (Bettwäsche, Duschhandtuch, 2 Handtücher) kann für 12,00Euro je Person zu gebucht werden.


G Ä S T E B E I T R A G
§ 3
Befreiungen
(1) Vom Gästebeitrag sind befreit:
a) Kinder bis einschließlich 13 Jahre,
b) schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %,
c) eine Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen, wenn
die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch Ein-
tragung im Ausweis des schwerbehinderten Menschen nach-gewiesen ist.
(2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Zahlung des Gäs-
tebeitrages sind von dem Berechtigten nachzuweisen. An die vom
Gästebeitrag zu befreienden Personen im Sinne von § 3 Abs. 1
Buchstaben a) bis c) ist eine Gästekarte entsprechend § 7 Abs. 4
Satz 1 auszugeben.
§ 4
Beitragshöhe
(1) Der Gästebeitrag wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemes-
sen. Er beträgt pro Übernachtung für Personen ab 14 Jahren:
in der Hauptsaison: 3,50 Euro
in der übrigen Zeit: 1,80 Euro
(2) Im Sinne des Absatzes 1 gilt
als Hauptsaison die Zeit vom 15. März bis 31. Oktober und
als übrige Zeit die Zeit vom 01. Januar bis 14. März und
vom 01. November bis 31. Dezember



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