Laibach II

Die ca. 65m²  große Ferienwohnung Laibach lI (bis 5 Personen) liegt im Obergeschoss mit Südbalkon.
Ausstattungsmerkmale sind:
    Wohnzimmer mit Küche u. Essbereich
•    Schlafcouch
•    Sessel
•    Sat-TV
•    CD/DVD-Player
•    Radio
•    Spiele
•    Herd mit Backofen
•    Mikrowelle
•    Kaffee- und Senseomaschine
•    div. Küchengeräte
•    Kühlschrank mit Gefrierfach
      Schlafzimmer 1:
•    Doppelbett / Boxspringbett
•    Großer Kleiderschrank
•    Kinderreisebett zustellbar
         Schlafzimmer 2 im Dachboden:
•    Doppelbett
•    Sessel
•    Beistelltisch
       Badezimmer:
•    WC
•    Fußbodenheizung
•    großer Spiegel
•    Fön
•    Dusche
       Abstellraum:
•    Waschmaschine
•    Spülmaschine
•    Staubsauger
       Balkon:
•    Balkonmöbel
•    Sonnenschirm
       Außenbereich:
•    eigener Parkplatz auf dem Grundstück
•    Fahrradschuppen für Ihre Fahrräder

Jetzt mit Internet und Telefon ins dt. Festnetz!

Auch hier sind Haustiere herzlich willkommen

Preise: Grundpreis für 2 Personen,
je weitere Person 5,00 Euro pro Person und Übernachtung
Nebensaison:       1. Übernachtung 135,00 Euro, je weitere 65,00 Euro
Hauptsaison:        1. Übernachtung 145,00 Euro, je weitere 75,00 Euro
 
 Nebensaison
  30.10.- 20.12.2023
  08.01.- 15.03.2024
  22.04.- 21.06.2024
  09.09.- 04.10-2024
  02.11.- 20.12.2024
 

  Hauptsaison
  21.12.- 07.01.2024
  16.03.- 21.04.2024
  22.06.- 08.09.2024
  05.10.- 01.11.2024
  21.12.- 05.01.2025




Anmerkung zu unseren Preisen:
Unsere Preise sind Komplettpreise, d.h. alle Kosten wie Endreinigung, Geschirrtücher, Strom, Gas und Wasser sind inbegriffen. Diese einmaligen Kosten haben wir in den 1. Tagespreis einbezogen. Sie zahlen zum Komplettpreis nur noch die Kurtaxe der Stadt Norden.
Ein Wäschepaket (Bettwäsche, Duschhandtuch, 2 Handtücher) kann für 12,00Euro je Person zu gebucht werden.

G Ä S T E B E I T R A G
§ 3
Befreiungen
(1) Vom Gästebeitrag sind befreit:
a) Kinder bis einschließlich 13 Jahre,
b) schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %,
c) eine Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen, wenn
die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch Ein-
tragung im Ausweis des schwerbehinderten Menschen nach-gewiesen ist.
(2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Zahlung des Gäs-
tebeitrages sind von dem Berechtigten nachzuweisen. An die vom
Gästebeitrag zu befreienden Personen im Sinne von § 3 Abs. 1
Buchstaben a) bis c) ist eine Gästekarte entsprechend § 7 Abs. 4
Satz 1 auszugeben.
§ 4
Beitragshöhe
(1) Der Gästebeitrag wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemes-
sen. Er beträgt pro Übernachtung für Personen ab 14 Jahren:
in der Hauptsaison: 3,50 Euro
in der übrigen Zeit: 1,80 Euro
(2) Im Sinne des Absatzes 1 gilt
als Hauptsaison die Zeit vom 15. März bis 31. Oktober und
als übrige Zeit die Zeit vom 01. Januar bis 14. März und
vom 01. November bis 31. Dezember



1 Hund einmalig 30,00 Euro
2 Hunde auf Anfrage

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